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Rendite der gesetzliche Rentenversicherung nach Stand 1980 (West)

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Rendite der gesetzliche Rentenversicherung nach Stand 1980

Zur Rendite-Berechnung werden 100.- DM Arbeitnehmer-Pflichtbeitrag zum daraus resultierenden Rentenanspruch ins Verhältnis gesetzt. Es wird von 13 Jahren Rentenbezug (Renteneintritt mit 65, Tod mit 78) ausgegangen. Dazu wird zunächst die Zahl der Rentenpunkte berechnet, die man für 100.- DM erwirbt, um dann mit dem aktuellen Rentenwert den monatlichen Rentenanspruch zu erhalten.

Zahl der Rentenpunkte für 100.- DM

Bei einem Beitragssatz von 9,0 % für den Arbeitnehmeranteil (1980) lag einem Arbeitnehmer-Pflichtbeitrag von 100.- DM ein Bruttoarbeitsentgelt von

100 DM / 0,09 = 1111,11 DM

zugrunde. Mit dem Durchschnittsverdienst der Versicherten, dem durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelt von 29.485 DM (1980) ergeben sich

1111,11 DM / 29.485 DM = 0,0376839

Rentenpunkte.

Monatlicher Rentenanspruch für 100.- DM

Multipliziert man die Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert von 27,39 DM/Monat (1980), resultiert der monatlichen Rentenanspruch.

0,0314042 * 27,39 DM/Monat = 1,03 DM/Monat

Rendite des Pflichtbeitrages

Bei Renteneintritt mit 65 und 13 Jahren Rentenbezug (Tod mit 78) hätte man nach Stand 1980 also für die eingezahlten 100.- DM insgesamt

13 Jahre * 12 Monate/Jahr * 1,03 EUR/Monat = 160,68 DM

erhalten. Bezogen auf den Arbeitnehmer-Pflichtbeitrag entspricht das einer Rendite von 60,68 %.

Rechengrößen zur Berechnung

Der Beitragssatz, das durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt und der aktuelle Rentenwert werden regelmäßig von der Rentenversicherung veröffentlicht.

Stand: 10.11.14